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Rechtsschutz

Mit unserem landwirtschaftlichen Rechtsschutz- Paket sichern Sie nicht nur Ihren Betrieb. Auch Ihr privates Umfeld und Rechtsfälle im Straßenverkehr sind mitversichert.

Wen versichern wir

Der Rechtsschutz für landwirtschaftliche Betriebe versichert denjenigen, der die landwirtschaftliche Tätigkeit (Bodenbewirtschaftung, Forstwirtschaft, Viehzucht und verbundene Tätigkeiten) sowie den Agrotourismus ausübt, in folgenden Bereichen:

  • Privatleben abseits der beruflichen Tätigkeit
  • unselbstständige Tätigkeit
  • Immobilien (Wohnung und Wirtschaftsgebäude)
  • Straßenverkehr privat genutzter Kraftfahrzeuge und Landwirtschaftsmaschinen.

 

Für Welche Kosten

Die Versicherung deckt Honorare, Kosten und Gebühren des von den Versicherten frei gewählten Rechtsanwalts (sowohl in der gerichtlichen, als auch in der außergerichtlichen Phase), Gerichts- und Prozesskosten, Honorare der von der Partei und dem Richter ernannten Gutachter, Kosten, die bei einem Vergleich oder bei Unterliegen anfallen.

Hier einige Fälle, in denen Ihnen die RS-Police hilft:

  • Eintreibung von Schadenersatz.
  • Strafverteidigung.
  • Arbeitsrechtsstreitigkeiten, die der Versicherungsnehmer mit seinen Beschäftigten führen muss.
  • Arbeitsrechtsstreitigkeiten, die der Versicherungsnehmer und die Mitglieder seiner häuslichen Gemeinschaft in ihrer Eigenschaft als unselbständig Beschäftigte führen müssen (einschließlich Anrufung des regionalen Verwaltungsgerichts (TAR) für öffentliche Angestellte).
  • Streitigkeiten in Fürsorge- oder Sozialversicherungssachen.
  • Vertragsstreitigkeiten (z.B.: Landpacht, Miete, Lieferungen verschiedener Art, Kauf-/Verkaufgeschäfte).
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit dinglichen Rechten.
  • Einsprucherhebung gegen Führerscheinentzug und andere Strafen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall und Antrag auf Freigabe des beschlagnahmten Fahrzeugs.
  • Schiedsgerichtsverfahren, Schiedsgutachten und vertragliche Gutachten im Allgemeinen.
  • Strafkautionsvorschuss in Höhe von €11.000, im Falle einer Festnahme im Ausland im Zuge eines Verkehrsunfalls.
  • Die Kosten für einen Dolmetscher, im Falle eines Verhörs oder freiheitsberaubender Maßnahmen im Ausland im Zuge eines Verkehrsunfalls.
  • Leistungen im Falle von Verstößen und/oder Nichterfüllungen gemäß: Gesetzesverordnung 81/2008 - "Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz"; Gesetzesverordnung 193/07 - "Sicherheit von Lebensmitteln"; Gesetzesverordnung 152/06 - "Umweltgesetz"; Gesetzesverordnung 196/03 - "Datenschutz"; Gesetzesverordnung 231/2001 - "Regelung der Amtshaftung von juristischen Personen sowie von Gesellschaften und Verbänden auch ohne Rechtspersönlichkeit".