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Betriebsrechtsschutzversicherung

Wen versichern wir

  • Gesellschaften:

    • Personengesellschaften
    • Kapitalgesellschaften
  • Einzelunternehmen und Familienbetrieben

  • Selbständigen und Sozietäten:

 

Welche Kosten

Honorare, Kosten und Gebühren des Rechtsanwalts, Gerichts- und Prozesskosten, Honorare der von der Partei und dem Richter ernannten Gutachter, Kosten, die bei einem Vergleich oder bei Unterliegen anfallen, die Einheitsabgabe. Abgedeckt sich auch die Vergütungen der Mediationsstelle in den Fällen, die unter dem Gegenstand der Versicherung ausdrücklich aufgelistet sind.

In welchen Fällen

  • Außervertragliche Ersatzansprüche für Schäden, durch unerlaubte Handlungen Dritter
  • trafverteidigung bei Fahrlässigkeitsdelikten
  • Strafverteidigung bei Vorsatzdelikten (nur wenn ein Freispruch erfolgt oder sich im Laufe des Prozesses herausstellt, dass es sich um ein Fahrlässigkeitsdelikt handelt)
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien in welchen die Betriebstätigkeit ausgeübt wird (auch als Mieter)
  • Streitigkeiten mit Angestellten
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen, die vom versicherten Betrieb abgeschlossen wurden
  • Abwehrkosten
  • Vertragsstreitigkeiten mit Lieferanten (Streitwert mind. € 250.-)
  • Vertragsstreitigkeiten mit Kunden inkl. Eintreibung von Forderungen (max. 4 Fälle pro Versicherungsjahr) - die Deckung gilt ausschließlich für außergerichtliche Streitfälle
  • Inklusive Mediationskosten (lt. neuer gesetzlicher Bestimmung 2012)

Zusatzpaket SPECIAL PROTECTION:

  • Sicherheit am Arbeitsplatz (D.Lgs.81/2008)
  • Sicherheit von Lebensmittel (D.Lgs.193/2007)
  • Umweltschutzgesetz (D.Lgs.152/2006)
  • Privacy (D.Lgs.196/2003)
  • Amtshaftung (D.Lgs.231/2001)

 


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