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Tagegeldversicherung für Aufenthalte

Eine Krankenhaustagegeldversicherung leistet für jeden Tag einer vollstationären Heilbehandlungen oder eines Krankenhausaufenthaltes, der wegen eines Unfalls oder durch Krankheit medizinisch notwendig ist, einen bei Vertragsabschluss vereinbarten festen Geldbetrag pro Tag (auch für Samstage und Sonntage). Die Deckung besteht ab der 1. Übernachtung; die Berechnung der Entschädigungsdauer sind die Übernachtungen!

 

 

Es gibt zusätzlich eine Entschädigung pro Tage bei festen Verbänden aufgrund von Knochenbrüchen und Sehnenrissen.

Die Höhe der Absicherung ist variabel vereinbar und nicht einkommensabhängig.